Rechtliches und finanzielle Fragen

Informationen zu Förderungen und Ansprüchen finden Sie auch in der Caritas-Broschüre „Wissenswertes für pflegende Angehörige. Eine Übersicht der bundesweiten Regelungen“, die regelmäßig aktualisiert wird. Hier finden Sie auch Informationen zu Pflegekarenz und Pensionsversicherung.

Hier finden Sie Informationen rund um Recht und Finanzen. Wir danken Alzheimer Austria für das zur Verfügung stellen dieser Information.

Quelle: www.alzheimer-selbsthilfe.at/leben-mit-demenz/rechtliches-finanzielle-fragen 

Pflegegeld

Es ist ein pauschalierter Beitrag für pflegebedingte Mehraufwendungen und deckt oft nicht die gesamten Pflegeleistungen ab. Der Antrag auf Pflegegeld kann formlos, d.h. ohne Formular, gestellt werden. Die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses ist zu diesem Zeitpunkt nicht erforderlich.

Ein Antrag auf Zuerkennung oder Erhöhung des Pflegegeldes kann vom Betroffenen, bzw, durch Familienmitglieder oder Haushaltsangehörige auch ohne Nachweis der Bevollmächtigung gestellt werden, wenn kein Zweifel über Bestand und Umfang der Vertretungsbefugnis besteht.

Der Antrag ist zumeist an jener Stelle einzubringen, die die Pension auszahlt. Ist der Betroffene berufstätig, mitversicherter Angehöriger, Bezieher einer Sozialhilfe oder Bezieher einer Beamtenpension eines Landes oder einer Gemeinde, ist die jeweilige Bezirkshauptmannschaft bzw. der Magistrat zuständig.

Weitere Informationen erhalten Sie an den auszahlenden Stellen, bei der Beratung für Pflegende durch das Sozialservice des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz österreichweit und kostenlos unter Tel.: 0800 / 201622.
www.sozialministerium.at

Aufnahme in ein Pflegewohnhaus

Kann eine Person den Heimvertrag infolge Einwilligungsunfähigkeit nicht selbst unterfertigen, so sind neben der Bestellung eines Sachwalters für diese einmalige Angelegenheit folgende Lösungen möglich:

  • Bestellung bzw. Ermächtigung einer anderen Person (Sachwalter, Angehöriger) durch das Pflegschaftsgericht
  • das Pflegschaftsgericht ersetzt die Unterschrift des Betroffenen

Es ist zweckmäßig, bei der Vorsprache bei Gericht den Heimvertrag und einen medizinischen Befund vorzulegen.

Bei der Antragstellung auf Aufnahme in ein Pflegeheim ist der Bezug von Pflegegeld einer bestimmten Stufe nicht gefordert. Sie können daher auch ein diesbezügliches Ansuchen einbringen, wenn (noch) kein Pflegegeld oder nur ein solches der Stufe 1 oder 2 bezogen wird (gilt nur für Wien).

Begünstigungen

Informationen rund um den Behindertenpass

Der Behindertenpass wird auf Antrag vom zuständigen Bundessozialamt ausgestellt. Je nach Ausmaß der festgestellten Behinderung sind diverse Begünstigungen möglich. Weitere Informationen finden Sie unter www.sozialministeriumservice.at/Menschen_mit_Behinderung/

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der ein Patient eine medizinische Behandlung ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn er zum Zeitpunkt der Behandlung nicht einsichts-, urteils- oder äußerungsfähig ist. Sie kann nur durch die Person selbst, nicht durch Vertreter errichtet werden. Zum Zeitpunkt der Errichtung muss die Person einsichts- und urteilsfähig sein.

Ansprechpartner: Patientenanwaltschaft, Notare, Rechtsanwälte

Anforderung des Formulars bei Hospiz Österreich: www.hospiz.at oder unter +45 1/803 9868

Quelle: www.alzheimer-selbsthilfe.at/leben-mit-demenz/rechtliches-finanzielle-fragen